Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden




§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Definitionen Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäf-tes in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unterneh-mer. Verwender im Sinne der Geschäftsbedingungen ist die Wellcomet GmbH, Am Mantel 4 A, 76646 Bruchsal.
2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Verwender und Kunden in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sie finden Anwendung auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen usw.. Dies gilt unabhängig davon, ob die Angaben mündlich, schriftlich, per Telefax oder per Internet erfolgt sind.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts-bedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird seitens des Verwenders ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4.Der Verwender ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungenjederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

§ 2 Vertragsschluss
1.Angebote des Verwenders sind vorbehaltlich einer anderen schriftlichenVereinbarung freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verwender ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3.Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen undrechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verwenders. Dies gilt nur für den Fall, dass eine Nichtlieferung nicht vom Verwender zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuelle Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4.Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.Eine Aufhebung dieser Schriftformklausel kann nur schriftlich erfolgen.
5. § 454 BGB und § 455 BGB finden keine Anwendung.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
1.Der Verwender behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständi-gen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2.Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. SofernWartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, jeden Wechsel des Wohn- bzw. Geschäftssitzes dem Verwender mitzuteilen.
3.Übersteigt der Wert der für den Verwender bestehenden Sicherheitendessen Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, ist dieser auf Verlangen des Kunden in Höhe des übersteigenden Wertes zur Freigabe von Sicherhei-ten bis zur Grenze von 120 % der noch offenen Forderungen nach Wahl des Kunden verpflichtet.
4.Der Kunde verpflichtet sich, dem Verwender einen Zugriff Dritter auf dieEigentumsvorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
5. Der Verwender ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 4 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszu-verlangen.
6. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt an den Verwender alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verwender nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verwender behält sich das Recht vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsge-mäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Ist der Unternehmer mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er die Zahlung ein oder ist über dessen Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so ist dieser nicht mehr berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Der Verwender ist dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbe-haltsware zurückzunehmen oder die dem Kunden erteilte Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus Weiterveräußerungen zu widerrufen sowie Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltswaren zu verlangen und diesen die Abtretung der entsprechenden Forderung anzuzeigen sowie die Forde-rung selbst einzuziehen. Der Verwender ist berechtigt, die etwaig zurücker-langte Vorbehaltsware nach bestem Ermessen freihändig zu verwerten. Im Falle einer Weiterverarbeitung bleibt der Verwender Hersteller im Sinne von § 950 BGB.
7. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Verwender gelten als Rücktritt vom Vertrag.

§ 4 Vergütung

1.Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist imKaufpreis die Umsatzsteuer enthalten. Im Übrigen beinhaltet der angegebene Produkt- (Netto) Preis keine Versand- oder Versicherungskosten sowie Spesen und Steuern; diese Kosten werden gesondert gerechnet. Die, im Fall einer eventuellen zukünftigen Gesetzesänderung, anfallenden Kosten werden ausschließlich vom Käufer getragen.
2.Der Verwender behält sich das Recht vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten oder Einstandskosten mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
3.Bei Verträgen mit Unternehmen ist der Verwender berechtigt, die Preiseauch nach Vertragsschluss zu ändern, falls sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren nachweislich geändert haben oder der Lieferant des Verwenders nachweislich die Preise erhöht hat.
4.Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils die Preise gemäßgültiger Preisliste des Verwenders am Tage der Lieferung (Listenpreis).
5.Durch den Kaufvertrag ist der Kunde verpflichtet, dem Verwender denvereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Verweigert der Kunde aus einem vom Verwender nicht zu vertretenden Anlass die Abnahme vor Lieferung oder tritt er vor Lieferung unberechtigt vom Vertrag zurück, so hat er, falls der Verwender nicht auf Vertragserfüllung besteht, 25 % des vereinbarten Brutto-Kaufpreises als Entschädigung für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn zu zahlen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Verwender ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Dem Verwender bleibt das Recht vorbehalten, statt Vertragserfüllung oder der Pauschale Ersatz des konkret entstandenen Schadens zu fordern.

§ 5 Zahlungsbedingungen
1.Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, sind derKaufpreis sowie sonstige Vergütungen, Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten mit Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig.
2. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme oder Bankeinzug leisten. Der Verwender ist nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel anzunehmen. Wenn diese angenommen werden, gilt dies nur als Leistung erfüllungshalber. Ein Skontoabzug durch den Kunden ist nur bei vollständigem und fristgerech-tem Zahlungseingang beim Verwender gestattet.
3. Der Verwender behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden Lieferungen und / oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung etwaiger offener Forderungen zurückzubehalten, Verzugszinsen sowie den Ersatz weiterer, dem Verwender infolge des Verzuges entstande-ner Schäden zu verlangen.
4.Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn seinGegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
5. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber dem Verwender mit Gegenforde-rungen aufzurechnen, sofern die Gegenforderungen nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Hat der Kunde den Verwender bei Auftragserteilung über seine Kreditwür-digkeit getäuscht bzw. fehlte diese, und ist dieser Umstand für den Verwender nicht erkennbar gewesen, so kann der Verwender ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist der Verwender zu weiteren Leistungen nur gegen eine angemessene Abschlags-zahlung verpflichtet. Gegenüber Unternehmern ist der Verwender zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld mit einemZinssatz von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld mit 8 Prozent-punkten über dem Basiszins zu verzinsen.

§ 6 Lieferung
1.Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Vereinbarte Lieferfristenbeginnen erst zu laufen, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
2. Der Verwender ist zur Teillieferung berechtigt. In der Auftragsbestätigung ist der Ort, an den zu liefern ist, angegeben. Die Ware wird in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung geliefert. Im Falle des Annahmeverzugs trägt der Kunde alle hiermit verbundenen Kosten, insbe-sondere Lager- und Arbeitszeitkosten.
3. Mangels entgegenstehender Vereinbarung behält sich der Verwender die Wahl des Transportweges und –mittels vor. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager sowie auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt auch das Transportrisiko, wenn die Versandkosten ausnahmsweise vom Verwender getragen werden.

§ 7 Gewährleistung

1. Ist der Kunde Unternehmer, erfüllt der Verwender nach seiner Wahl wegen Mängeln an der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in ange-messener Zeit nach. Alle Artikel und Produkte, welche in einer Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als eigenständige Sache, auf die etwaige Gewährleistungsrechte gesondert Anwendung finden.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3.Der Kunde muß dem Verwender offensichtliche Mängel unverzüglich,spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware, schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewähr-leistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Bei Beanstandungen, bei denen sich nach Prüfung kein vom Verwender zu vertretender Mangel ergibt, oder solchen, die auf Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Behandlung des Kunden beruhen, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kosten des Verwenders, die aufgrund der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind, zu erstatten.
5. Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadens-ersatzanspruch wegen des Mangels zu. Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangel-haften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verwender die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Waren und werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände veräußert, so wird die Gewährleis-tung ausgeschlossen. Der Verwender haftet nicht für typischerweise zu erwartende Abnutzungserscheinungen bzw. Verschleiß oder sonstige aufgrund des Alters zu erwartende Fehlfunktionen bzw. Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit. Ein Anspruch auf Nachlieferung wird ausgeschlossen.
7. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Waren- und Anschauungsmuster oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsanga-be der Ware dar.
8.Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verwender nicht.Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

1.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verwender nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Verwenders auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegren-zung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen bzw. gesetzli-chen Vertreters des Verwenders gilt.
1.2 Soweit vertragswesentliche Pflichten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt werden, ist die Haftung des Verwenders für eingetretene Schäden (auch mittelbare Schäden) auf die bei Vertragsschluß typischen, vorherseh-baren durchschnittlichen Schäden und der Höhe nach auf den Auftragswert pro Schadensfall und Serie zusammenhängender Schäden beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, insbesondere der Ersatz mittelbarer Schäden wie beispielsweise entgangener Gewinn.
1.3 Eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen durch den Kunden hätte verhindert werden können.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verwender zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 3.Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjährennach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verwender Arglist nachgewiesen wird.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie sonstiges internationales Recht finden keine Anwen-dung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verwenders. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutsch-land hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Verwender behält sich das Recht vor, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Erfüllungsort ist der Sitz der Verwende-rin in Karlsruhe. 3.Kundendaten unterliegen im Rahmen der Auftragsabwicklung derelektronischen Datenverarbeitung. Der Verwender wird bei Nutzung perso-nenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließ-lich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirk-sam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestim-mungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Am Mantel 4 A, 76646 Bruchsal, Germany
 
 

 
0